Am 09.06. ist Superwahltag!

Europa, Bezirk, Landrat, Kreistag, Stadtrat, Ortsvorsteher, Ortsbeirat
 

Das klingt wie immer sehr umfangreich und kompliziert und wird oft durch Begriffe wie „Mehrfachnennungen“, „Kumulieren“, „Panaschieren“ u.s.w. verkompliziert.

Wir geben Ihnen hier die Antworten auf die häufigsten Fragen sowie die Möglichkeit, einen Online-Musterstimmzettel zum ausprobieren zu nutzen. 
 


Desweiteren haben wir eine kleine "FAQ" mit den wichtigsten Fragen und Antworten erstellt: 

 

Superwahltag: Wie viele Wahlen stehen an am 09. Juni und wieviele Kreuze kann ich machen?

Wir sind als Wähler aufgefordert, an bis zu sieben Wahlen teilzunehmen und bis zu rund 90 Kreuze zu machen:


Europawahl: 1 Parteistimme
Bezirkstag: 1 Parteistimme
Landratswahl: 1 Personenstimme
Ortsvorsteher: 1 Personenstimme
Kreistag GER: 46 Personenstimmen
Stadtrat Wörth: 32 Personenstimmen

Ortsbeirat Wörth: 15 Personenstimmen
Ortsbeirat Maximiliansau: 15 Personenstimmen
Ortsbeirat Büchelberg: 10 Personenstimmen
Ortsbeirat Schaidt: 12 Personenstimmen

 

Wahlsystem: Kumulieren und Panaschieren – Was bedeutet das?

  • Diese Begriffe gelten gleichermaßen für die Wahlen mit den hohen Stimmenzahlen, also Kreistag, Stadtrat und Ortsbeirat
  • Kumulieren: Geben Sie Ihren Wunschkandidaten auf beliebigen Listen eine, zwei oder drei direkte Personenstimmen
  • Panaschieren: Wählen Sie Ihre Wunschkandidaten aus unterschiedlichen Listen aus. Sie sind nicht an nur eine Partei gebunden!
     

Wahlsystem: Kreistag, Stadtrat und Ortsbeirat – Wieso kann ich auch neben dem Parteinamen ein Kreuz machen?

  • Bei diesen Wahlen handelt es sich von der Grundidee um eine reine Personenwahl
  • --> Siehe Frage zu „kumulieren“ und „panaschieren“
  • Sollten Sie nicht alle zur Verfügung stehenden Stimmen an Ihre Wunschkandidaten vergeben haben, können Sie mit der Listenstimme (neben dem Parteinamen) Ihre restlichen Stimmen komplett an diese Partei vergeben
     

Wahlsystem: Reicht es aus, nur neben dem Parteinamen ein Kreuz machen?

  • Ja, dies reicht prinzipiell aus. Damit entfallen Ihre Stimmen komplett auf diese Partei und jeder Kandidat bzw. jede Listenposition erhält eine Stimme
  • Das bedeutet, Ihre Wunschbesetzung des zu wählenden Gremiums wären alle hier auf dieser Liste genannten Personen
     

Wahlsystem: Warum stehen manche Namen mehrmals wiederholt untereinander auf einer Liste?

  • Für den Wähler bzw. das Wahlsystem (siehe Musterstimmzettel) hat dies keine engere Bedeutung, sondern dient der Chancengleichheit
  • Hierbei handelt es sich um sogenannte Mehrfachnennungen
  • Dies ist erforderlich, um die gesetzlich festgelegte Anzahl der Sitze im zu wählenden Parlament komplett mit einer Liste abzudecken, auch wenn weniger Kandidaten zur Verfügung stehen. (Chancengleichheit)
  • Auch einer mehrfach genannten Person können nicht mehr als drei Stimmen gleichzeitig vergeben werden. (Chancengleichheit)

 

Musterstimmzettel: Wie funktioniert der Musterstimmzettel?

  • Der Musterstimmzettel deckt alle Möglichkeiten der Stimmabgabe ab und zeigt an, wer, wieviele Stimmen in jeder Konstallation von Ihnen bekommt
  • Einfach ausprobieren, man kann nichts kaputt machen!
  • Der Musterstimmzettel geht von 15 zu vergebenden Stimmen aus. Die komplette Logik gilt für alle Wahlen zum Kreistag, Stadtrat und Ortsbeirat. Nur die zu vergebende Stimmenanazhl variiert
  • Die jeweilige tatsächlich zu vergebende Stimmenzahl wird später auch auf jedem Stimmzettel bei der echten Wahl explizit angegeben sein
  • Nur in wenigen Fällen wäre Ihre Stimmabgabe ungültig. Auch dies zeigt der Musterstimmzettel direkt an.

 

Wahlalter: Darf ich nun mit 16 oder 18 zur Wahl gehen?

  • Bereits mit dem vollendeten 16. Lebensjahr darf das Europäische Parlament gewählt werden
  • Bei Kommunalwahlen und Landtagswahlen in RLP ist man hingegen erst mit Vollendung des 18. Lebensjahres wahlberechtigt.

 

Andere Bundesländer sind hier leider schon fortschrittlicher. Wenn es nur nach der FDP ginge, wäre bei allen Wahlen in RLP das Wahlalter 16. Zur Änderung in Rheinland-Pfalz bedarf es einer 2/3-Mehrheit im Landtag. 

Leider waren CDU, AfD und Freie Wähler gegen die Absenkung des Wahlalters.

 

Weitere Fragen?

Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns gerne:    info@fdp-woerth.de
 

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